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Der Sachverständige Förster empfiehlt:

Für die meisten Autofahrer ist "die Sache erledigt", wenn nach einem von ihnen nicht verschuldetem Unfall die Versicherung des Unfallgegners die Reparaturrechnung für ihr Fahrzeug begleicht. Dieses Verhalten wird zwar von den Versicherungen begrüßt und gefördert, birgt aber nach Ansicht der Sachverständigen- Organisation SCHWACKE-Bewertung erhebliche Risiken für den Geschädigten.

So birgt jeder Unfall Gefahr zusätzlicher verborgener Schäden, die zunächst nicht entdeckt werden. Häufig verbergen sich solche Schäden hinter den immer weiter verbreiteten Kunststoffstoßstangen. Diese versperren die freie Sicht auf Schäden an Blechen und tragenden Teilen, die dann später oft kostspielig und zu Lasten des unverschuldet Geschädigten beseitigt werden müssen.Deshalb rät der SCHWACKE-Partner allen Unfallbeteiligten, ihren Wagen von einem Sachverständigen auch auf solche Schäden untersuchen zu lassen, um nicht später auf unerwarteten und unangenehmen Reparaturrechnungen sitzenzubleiben.

Zudem hat der Geschädigte gegebenenfalls Anspruch auf eine Wertminderung, die ebenfalls von der Versicherung zu begleichen ist. Diese Wertminderung ist nach einer Faustformel vor allem bei Fahrzeugen bis zu einem Alter von fünf Jahren und einer Laufleistung bis zu 100.000 Kilometern relevant. Schließlich macht sich ein Unfallschaden in der "Geschichte" eines Autos beim Verkauf immer negativ bemerkbar und senke den Erlös.

Die Ermittlung des merkantilen Minderwertes ist eine Aufgabe des Kfz-Sachverständigen, stellt der Sachverständige Förster fest. Er berät auch in anderen technischen Kfz-Fragen.Selbstverständlich bewertet er vor Ort Fahrzeuge aller Art, erstellt Wert- und Schadengutachten und steht bei der technischen Überprüfung mit Rat und Tat zur Seite.