| Im
Falle eines Unfalles sollten Sie Sich folgende Punkte notieren:
das
amtliche Kennzeichen des Gegners
Name,
Anschrift und Versicherung des Unfallgegners
Adressen
von Zeugen
Ggf.
Dienststelle und Name des Polizeibeamten der den Unfall aufnimmt
(bei einer
unklaren Unfallsituation, sollten Sie immer darauf bestehen die
Polizei hinzuzuziehen).
Bei
Unfällen mit Personenschäden müssen Sie immer die Polizei
rufen!
Fotografieren
sie, wenn möglich, den Unfallort und die Unfallfahrzeuge in
der Endstellung
oder der Stellung des Zusammenstoßes. Achten Sie
darauf auch Bremsspuren,
die Lage Glasscherben oder Fahrzeugteilen,
Flüssigkeitsaustritte
usw. zu dokumentieren. (Es reicht vollkommen aus,
hierfür eine
einfache Kamera im Fahrzeug mitzuführen).
Fertigen
sie gegebenenfalls eine Skizze vom Unfallhergang und Unfallort,
zeichnen sie markante
Punkte ein (Gullideckel, Sträucher, Bäume usw.)
und notieren Sie
in kurzen Stichworten den Unfallhergang aus ihrer Sicht.
Sie
sollten darauf bestehen, dass ein qualifizierter, unabhängiger
Kfz-Sachverständiger
zur Beweissicherung und Begutachten beauftragt
wird oder beauftragen
Sie diesen selbst.
Die Kosten für
einen Kfz-Sachverständigen gehören nach herrschender
Rechtsprechung zum
Schaden und können darum bei einem
Haftpflichtschaden
geltend gemacht werden, sofern es sich nicht um
einen Bagatellschaden
handelt. Versicherungen dürfen grundsätzlich
keinen qualifizierten
Sachverständigen ablehnen, es sei denn, der
Schaden ist für
den Laien erkennbar als Bagatellschaden. Sie müssen
Sich nicht auf Kostenvoranschläge
oder versicherungseigene Gutachten
einlassen (denken
Sie an die Ihnen eventuell zustehende Wertminderung,
die der von Ihnen
beauftragte Kfz-Sachverständige ermittelt).
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