Hier nun noch einige Tips 

zu einer reibungslosen 

und schnellen Abwicklung

Achten Sie nicht nur auf eine schnelle, sondern auch auf eine vollständige 
Abwicklung und Regulierung Ihres Schadens. Sollten Sie unverschuldet oder nicht aus alleinigem Verschulden in einen Unfall verwickelt werden, haben Sie Anspruch auf vollständigen oder teilweisen Ersatz Ihres Schadens.
Nutzen Sie alle Ihnen zustehenden Rechte und schalten Sie, falls notwendig, einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens ein.
Im Falle eines Unfalles sollten Sie Sich folgende Punkte notieren:

das amtliche Kennzeichen des Gegners

Name, Anschrift und Versicherung des Unfallgegners

Adressen von Zeugen

Ggf. Dienststelle und Name des Polizeibeamten der den Unfall aufnimmt 
     (bei einer unklaren Unfallsituation, sollten Sie immer darauf bestehen die
     Polizei hinzuzuziehen).

Bei Unfällen mit Personenschäden müssen Sie immer die Polizei rufen!

Fotografieren sie, wenn möglich, den Unfallort und die Unfallfahrzeuge in 
    der Endstellung oder der Stellung des Zusammenstoßes. Achten Sie
    darauf auch Bremsspuren, die Lage Glasscherben oder Fahrzeugteilen, 
    Flüssigkeitsaustritte usw. zu dokumentieren. (Es reicht vollkommen aus,
    hierfür eine einfache Kamera im Fahrzeug mitzuführen).

Fertigen sie gegebenenfalls eine Skizze vom Unfallhergang und Unfallort,
    zeichnen sie markante Punkte ein (Gullideckel, Sträucher, Bäume usw.)
    und notieren Sie in kurzen Stichworten den Unfallhergang aus ihrer Sicht.

Sie sollten darauf bestehen, dass ein qualifizierter, unabhängiger
    Kfz-Sachverständiger zur Beweissicherung und Begutachten beauftragt 
    wird oder beauftragen Sie diesen selbst. 
    Die Kosten für einen Kfz-Sachverständigen gehören nach herrschender 
    Rechtsprechung zum Schaden und können darum bei einem 
    Haftpflichtschaden geltend gemacht werden, sofern es sich nicht um
    einen Bagatellschaden handelt. Versicherungen dürfen grundsätzlich
    keinen qualifizierten Sachverständigen ablehnen, es sei denn, der 
    Schaden ist für den Laien erkennbar als Bagatellschaden. Sie müssen 
    Sich nicht auf Kostenvoranschläge oder versicherungseigene Gutachten
    einlassen (denken Sie an die Ihnen eventuell zustehende Wertminderung,
    die der von Ihnen beauftragte Kfz-Sachverständige ermittelt).
 

Bitte beachten Sie:

Die Qualifikation des von Ihnen beauftragten Gutachters und dessen Unabhängigkeit garantieren die vollständige Schadenermittlung und die Erstellung eines korrekten Gutachtens.
 

Wenden Sie Sich unbedingt an einen qualifizierten und unabhängigen Sachverständigen Ihres Vertrauens.
Haben Sie Fragen oder können wir Ihnen weiterhelfen?